Marken

Garantie
Die Garantiezeit beträgt 2 Jahre sofern in den Verkaufsunterlagen nichts anderes vermerkt ist. Sie beginnt ab dem Rechnungsdatum. Die Faktura gilt als «Garantieschein».

Bei Garantieansprüchen ist das defekte Material mit der Rechnungskopie an uns einzusenden respektive zu überbringen. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge Änderung oder Reparatur, die durch den Kunden verursacht wurden, oder infolge Abnutzung.

Vertragsauflösende Bestimmung
Sollte der Kunde einer seiner Verpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommen oder einen Zahlungstermin nicht einhalten, so behält sich Landolt-Arbenz AG das Recht vor, entweder die sofortige Zahlung sämtlicher noch ausstehenden Beträge, welcher Art sie auch seien, zu fordern, sämtliche Lieferungen einzustellen oder den laufenden Vertrag aufzulösen.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Der vorliegende Vertrag untersteht dem Schweizerischen Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Zürich.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.